Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein? Einen Aufnahmeantrag finden sie hier.
Selbstverständlich können sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.
Zutrittberechtigung laut Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 3 Mitglieder und Stimmrecht
(1) Die Heimgesellschaft hat
(2) Ordentliche Mitglieder können werden:
Alle am Standort Kiel diensttuenden Offiziersanwärter (ab Seekadett/ Fahnenjunker), Offiziere und Unteroffiziere sowie vergleichbare Beamte (einschl. Vorbereitungsdienst) und Beschäftigte der auf das Heim angewiesenen Truppenteile und Dienststellen am Standort.
Darüber hinaus außerordentliche Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt wurden.
(3) Außerordentliche Mitglieder können werden:
a) aktive Offiziere, Unteroffiziere, Reserveoffiziere/ -unteroffiziere
und vergleichbare Beamte sowie Beschäftigte der Bundeswehr in vergleichbaren
Vergütungsgruppen,
b) pensionierte Offiziere, Unteroffiziere und vergleichbare Beamte und Beschäftigte
der Bundeswehr im Ruhestand,
c) im Offizier/-Unteroffizierrang stehende Beamte der Bundespolizei, der Polizei,
des Zolls und der Berufsfeuerwehr,
d) Offiziere und Unteroffiziere befreundeter Streitkräfte,
e) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus dem Standortbereich,
f) Ehegatten sowie Lebenspartner und –partnerinnen von Verstorbenen, der unter
§ 3, Ziffer 2 und 3 genannten Mitglieder,
g) Ordentliche Mitglieder werden nach Versetzung oder Ausscheiden aus dem
Dienst außerordentliche Mitglieder.
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
(4) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder gem. § 3 Abs.3 a-c und g haben im
Allgemeinen gleiches Stimmrecht.
(5) In Angelegenheiten, die die Zweckbestimmung der Offizier/- Unteroffizierheime (ZDv 60/2, Ziffer 102) und den Zweck der Offizier/-Unteroffizierheimgesellschaft (gemäß § 2 der Satzung) berühren, haben nur ordentliche Mitglieder Stimmrecht.
Das Stimmrecht kann in schriftlicher Form übertragen werden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten,
d) die Änderung persönlicher Daten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse) und
des Mitgliedsstatus (Wechsel der Dienststelle, Beförderung, Entlassung,
Pensionierung) dem Vorstand anzuzeigen.
Geschäftszimmer
OUHG Kiel- Wik e.V.
Brandenburger Straße 60
(Gebäude 60 Betreuungsheim/ Arche)
24106 Kiel
Telefon: +49 431 334398
Telefax: +49 431 38677594
E-Mail: gf@ohg-kiel.de
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Montag 10:00- 15:00 Uhr
Mittwoch 13:00- 15:00 Uhr
Freitag 09:00- 11:00 Uhr
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