Werden sie Mitglied in unserem Verein

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein? Einen Aufnahmeantrag finden sie hier.

Selbstverständlich können sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Zutrittberechtigung laut Auszug aus der Vereinssatzung:

 

§ 3       Mitglieder und Stimmrecht

 

(1) Die Heimgesellschaft hat

  • ordentliche und
  • außerordentliche Mitglieder.

 

(2) Ordentliche Mitglieder können werden:

Alle am Standort Kiel diensttuenden Offiziersanwärter (ab Seekadett/ Fahnenjunker), Offiziere und Unteroffiziere sowie vergleichbare Beamte (einschl. Vorbereitungsdienst) und Beschäftigte der auf das Heim angewiesenen Truppenteile und Dienststellen am Standort.

 

Darüber hinaus außerordentliche Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt wurden.

 

(3) Außerordentliche Mitglieder können werden:

a) aktive Offiziere, Unteroffiziere, Reserveoffiziere/ -unteroffiziere

    und vergleichbare Beamte sowie  Beschäftigte der Bundeswehr in vergleichbaren

    Vergütungsgruppen,

b) pensionierte Offiziere, Unteroffiziere und vergleichbare Beamte und Beschäftigte

    der Bundeswehr im Ruhestand,

c) im Offizier/-Unteroffizierrang stehende Beamte der Bundespolizei, der Polizei,
    des Zolls und der Berufsfeuerwehr,

d) Offiziere und Unteroffiziere befreundeter Streitkräfte,

e) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus dem Standortbereich,

f)  Ehegatten sowie Lebenspartner und –partnerinnen von Verstorbenen, der unter

    § 3, Ziffer 2 und 3 genannten Mitglieder,

g) Ordentliche Mitglieder werden nach Versetzung oder Ausscheiden aus dem

    Dienst außerordentliche Mitglieder.

 

Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

 

(4) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder gem. § 3 Abs.3 a-c und g haben im
     Allgemeinen gleiches Stimmrecht.

 

(5) In Angelegenheiten, die die Zweckbestimmung der Offizier/- Unteroffizierheime (ZDv 60/2, Ziffer 102) und den Zweck der Offizier/-Unteroffizierheimgesellschaft (gemäß § 2 der Satzung) berühren, haben nur ordentliche Mitglieder Stimmrecht.

Das Stimmrecht kann in schriftlicher Form übertragen werden.

 

(6) Die Mitglieder sind verpflichtet:

a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,

b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,

c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten,

d) die Änderung persönlicher Daten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse) und
    des Mitgliedsstatus (Wechsel der Dienststelle, Beförderung, Entlassung,
    Pensionierung) dem Vorstand anzuzeigen.



 



Geschäftszimmer

OUHG Kiel- Wik e.V.
Brandenburger Straße 60

(Gebäude 60 Betreuungsheim/ Arche)
24106 Kiel

 

Telefon: +49 431 334398

Telefax: +49 431 38677594

E-Mail:  gf@ohg-kiel.de

 

Öffnungszeiten:

Montag             10:00- 15:00 Uhr

Mittwoch           13:00- 15:00 Uhr

Freitag              09:00- 11:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

WetterOnline
Das Wetter für
Kiel
mehr auf wetteronline.de
Druckversion | Sitemap
© 01/2023 Offizier-/ Unteroffizierheimgesellschaft Kiel-Wik e.V.